Kompaktes Wissen zum Mitnehmen

Pflegegrad / Pflegeberatung / SGB XI ???

Das elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt die soziale Pflegeversicherung und damit Leistungen für pflegebedürftige Personen. Leistungen sind zum Beispiel Geld für die eigene Durchführung der Pflege (Pflegegeld) oder die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes (Pflegesachleistung). Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird anhand eines Pflegegrades zwischen 1 (leicht) und 5 (schwer) festgestellt. Je nach Pflegegrad gelten unterschiedliche Maximalbeträge, die die Pflegeversicherung übernimmt. Alle Personen mit Pflegebedürftigkeit und deren Angehörige haben Anspruch auf eine ausführliche kostenlose und professionelle Pflegeberatung am Anfang der Pflegebedürftigkeit (Pflegeberatung nach §7a SGB XI). Eine Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI steht Personen und ihren Angehörigen zu, die bereits einen Pflegegrad erhalten haben. Diese findet in regelmäßigen Abständen kostenlos bei Ihnen zuhause statt.

Der Pflegerucksack – Wichtiges für unterwegs

Gut vorbereitet zu sein, erleichtert vieles im Pflegealltag. Im „Pflegerucksack“ oder Pflegeordner sollten alle wichtigen Unterlagen griffbereit sein – egal ob für Arzttermine, Pflegedienst oder im Notfall.

Dazu gehören:

  • Pflegegradbescheid und aktuelle Schriftstücke der
  • Pflegekasse
  • Ansprechpartnerliste mit Kontaktdaten von Ärzten,
    Pflegediensten, Beratungsstellen und Angehörigen
  • Medikamentenplan und wichtige Gesundheitsunterlagen
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallkontakte
  • Verträge, Rechnungen und Nachweise zur Pflege oder
    Betreuung

Ein gut sortierter Pflegerucksack spart Zeit, gibt Sicherheit – und hilft, im entscheidenden Moment den Überblick zu behalten.

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Noch nie über Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung nachgedacht?

Sprechen Sie das Thema bei Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin
oder einem Beratungsgespräch an!

Verschiedenen Optionen der Pflege

Es gibt verschiedene Stufen der Pflege von Immer zuhause über teilweise in einer Einrichtung bis zur Pflege in einem Pflegeheim. Nachfolgend sehen Sie die verschiedenen Stufen und die Erklärungen dazu. Die Übersicht soll auch zu Erklärung der einzelnen Begriffe wie Ambulante Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege usw. geben. 

Pflegefachpersonen kommen nach Hause und unterstützen dort – zum Beispiel bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung. So kann die pflegebedürftige Person möglichst lange in der vertrauten Umgebung bleiben.

Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und unterstützt rund um die Uhr im Alltag – etwa bei Körperpflege, Haushalt, Mahlzeiten und Begleitung. Sie ersetzt keine professionelle Pflege, bietet aber intensive Betreuung und Präsenz, besonders bei höherem Hilfebedarf.

Ältere oder pflegebedürftige Personen, die nicht alleine bleiben können, verbringen den Tag als Gäste in einer Tagespflege-Einrichtung und werden dort betreut, aktiviert und verpflegt. Abends kehren sie nach Hause zurück. Das entlastet Angehörige tagsüber und fördert soziale Kontakte.

Wenn ein pflegender Angehöriger wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen kurzzeitig ausfällt, übernimmt jemand aus dem Umfeld oder ein professioneller Dienst als Ersatz die Betreuung. Diese Hilfe kann stunden- oder tageweise zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgen.

Wenn die Pflege zu Hause dauerhaft nicht mehr möglich ist, bietet ein Pflegeheim rund um die Uhr Betreuung, Pflege und medizinische Versorgung. Ziel ist Sicherheit, Gemeinschaft und Entlastung für Angehörige.

Darunter versteht man eine zeitlich befristete Pflege im Heim – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung, wenn Angehörige verhindert sind. Auch Ferien- und Urlaubsbetreuung zählen dazu. Kurzzeitpflege hilft, Übergänge zu erleichtern und Erholungspausen zu ermöglichen.

Christliches Sozialwerk

Brannenburg-Degerndorf-Flintsbach e.V.

Oberfeldweg 5
83126 Flintsbach a. Inn
Telefon: 08034/4383
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